EnEfG / EDL-G · BAFA-Vorqualifizierung · kostenfrei

Energiekosten senken für Unternehmen: Pflichten klären, Förderung prüfen

Enerklave ordnet für Unternehmen Energieauditpflichten, Energieverbrauch und passende Förderwege ein. Starten Sie mit dem kostenlosen Energie- und Fördercheck oder springen Sie direkt zum passenden Thema für Energieaudit, Gewerbegebäude und BAFA-Antrag.

  • EnEfG seit 18.11.2023 in Kraft
  • BAFA-Modul 1 & 2: 50% Zuschuss
  • Vorqualifizierung kostenfrei & unverbindlich

Förderung / BAFA

Fördermodule – was BAFA heute für Sie möglich macht.

Beide Module gehören zur BAFA-Förderung für Energieberatung von Nichtwohngebäuden, Anlagen und Systemen. Enerklave ordnet Ihre Anfrage vor und vermittelt sie an einen für das passende Programm qualifizierten Energieberater.

Energieaudit

Modul 1 – Energieaudit nach DIN EN 16247

Förderquote

50% Förderung

Förderhöhe

600 € bis 10.000 € · 3.000 € über 10.000 €

Gefördertes Energieaudit nach DIN EN 16247 für antragsberechtigte Unternehmen und Organisationen. Die Zuschussstufe richtet sich nach den jährlichen Netto-Energiekosten: bis einschließlich 10.000 € maximal 600 €, darüber maximal 3.000 €.

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Energieberatung

Modul 2 – Energieberatung nach DIN V 18599

Förderquote

50% Förderung

Förderhöhe

850 € · 2.500 € · 4.000 €

Geförderte, vertiefte Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599. Unter 200 m² sind maximal 850 €, bei 200 bis 500 m² maximal 2.500 € und über 500 m² maximal 4.000 € möglich; jeweils 50 % des förderfähigen Beratungshonorars.

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Förderhöhe

BAFA-Förderung nach der passenden Eingangsgröße.

Modul 1 richtet sich nach den jährlichen Netto-Energiekosten. Bei Modul 2 zählt die beheizte oder gekühlte Nettogrundfläche. Beide Angaben führen nur zu einer Vorqualifizierung; verbindlich ist der BAFA-Zuwendungsbescheid.

Modul 1 · bis einschließlich 10.000 € netto Energiekosten/Jahr

600 €maximaler Zuschuss

50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 600 €.

Modul 1 · über 10.000 € netto Energiekosten/Jahr

3.000 €maximaler Zuschuss

50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 3.000 €.

Modul 2 · unter 200 m² Nettogrundfläche

850 €maximaler Zuschuss

50 % des förderfähigen Beratungshonorars bei beheizter oder gekühlter Nettogrundfläche unter 200 m².

Modul 2 · 200 bis 500 m² Nettogrundfläche

2.500 €maximaler Zuschuss

50 % des förderfähigen Beratungshonorars bei beheizter oder gekühlter Nettogrundfläche von 200 bis 500 m².

Modul 2 · mehr als 500 m² Nettogrundfläche

4.000 €maximaler Zuschuss

50 % des förderfähigen Beratungshonorars bei beheizter oder gekühlter Nettogrundfläche über 500 m².

Maßgeblich bleiben Richtlinie, verfügbare Haushaltsmittel und der BAFA-Zuwendungsbescheid. Eine Förderung wird nicht garantiert.

Rechtliches

Wann wird der Auftrag für eine Energieberatung bindend?

Der Auftrag für eine Energieberatung (EBN nach DIN V 18599) wird erst bindend, wenn das BAFA den Antrag und die Zuschüsse bewilligt hat. Bis zur Bewilligung entstehen für Sie keine Zahlungsverpflichtungen für die Durchführung des Antrags; die Honorarforderung für die EBN-Energieberatung wird erst mit der Bewilligung durch das Amt verbindlich.

Energieaudit

Wie wird ein Energieaudit für KMU durchgeführt?

Von der Vor-Ort-Aufnahme bis zur konkreten Handlungsempfehlung – der typische Ablauf eines BAFA-geförderten Energieaudits im Mittelstand.

  • 01

    Mit qualifizierten Partnern vor Ort

    Ziel ist eine fachlich passende Energie- oder Gebäudeberatung durch qualifizierte Beratende vor Ort. Welche Zulassung erforderlich ist, hängt vom gewählten Förderprogramm und vom Beratungsgegenstand ab.

  • 02

    Verbraucher systematisch erfassen

    Ein gutes Energieaudit beginnt mit belastbaren Daten zu Standorten, Betriebszeiten, Anlagen, Prozessen und Energieträgern. So werden die relevanten Verbrauchsbereiche sichtbar.

  • 03

    Entscheidungsgrundlage für Investitionen

    Ein Energieaudit kann konkrete Einsparmaßnahmen, Prioritäten und Wirtschaftlichkeitsdaten liefern. Eine Zertifizierung oder Investitionsförderung folgt daraus nicht automatisch.

  • 04

    Vor-Ort-Aufnahme der Energieverbraucher

    Die Vor-Ort-Aufnahme betrachtet den relevanten Energieverbrauch – etwa Maschinen, Beleuchtung, Lüftung, Heizung, Pumpen, elektrische Antriebe und Klimatisierung.

  • 05

    Optimierungspotenziale mit klaren Handlungsempfehlungen

    Das Energieaudit führt zu klaren Handlungsempfehlungen für die nächsten Schritte, zum Beispiel für Regelung, Instandhaltung, Prozessoptimierung oder eine spätere Investition.

Energiemanagement

Warum muss ein Unternehmen ein Energiemanagementsystem (EMS) einrichten?

EnEfG in Kraft seit 18. November 2023

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet bestimmte Unternehmen zur Einrichtung eines Energiemanagementsystems (EMS) oder Umweltmanagementsystems (EMAS).

§ 8 EnEfG: 7,5 GWh/Jahr-Schwelle

Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh pro Jahr über die letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre müssen innerhalb von 20 Monaten ein EMS (ISO 50001) oder EMAS einrichten.

Frist 18. Juli 2025 für vorzeitige Überschreiter

Unternehmen, die den Schwellenwert bereits vor dem 18. November 2023 überschritten hatten, mussten das System bis spätestens 18. Juli 2025 eingerichtet haben.

Befreiung von EDL-G-Audit-Pflicht

Bis zum Nachweis eines EMS/EMAS nach § 8 EnEfG sind diese Unternehmen von der Energieaudit-Pflicht nach § 8 Abs. 1 EDL-G befreit (§ 8 Abs. 2 EnEfG) – längstens bis zum Ablauf der genannten Fristen.

Umsetzungspläne

Warum muss ein Unternehmen KMU-Umsetzungspläne erstellen?

§ 9 EnEfG: 2,5 GWh/Jahr-Schwelle

Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh pro Jahr müssen Umsetzungspläne für wirtschaftliche Endenergieeinsparmaßnahmen erstellen, von unabhängigen Experten prüfen lassen und veröffentlichen.

Betroffene Unternehmen

Die Pflicht gilt für Unternehmen, die auf Basis von § 8 EnEfG oder § 8 Abs. 3 EDL-G ein Energie- oder Umweltmanagementsystem betreiben oder ein Energieaudit nach § 8 EDL-G nach dem 18. November 2023 abgeschlossen haben.

Aktuelle Fassung der DIN EN 16247-1

Im Rahmen der Energieauditpflicht nach § 8 EDL-G ist die jeweils geltende Fassung der DIN EN 16247-1 und die dazugehörige BAFA-Auslegung zu beachten. Der erforderliche Umfang hängt vom gesetzlichen Anlass und vom konkreten Unternehmen ab.

Energie- und Fördercheck

Vorqualifizierung in unter 5 Minuten.

Geben Sie kurz Eckdaten zu Verbrauch, Standort und Vorhaben ein — wir ordnen Ihre Lage im EnEfG / EDL-G ein, prüfen die BAFA-Förderfähigkeit (Modul 1 & 2) und melden uns mit einer ersten Einschätzung per E-Mail. Keine Provision, keine Verpflichtung.

Alle Anfragen werden DSGVO-konform an qualifizierte Energieberater für das passende BAFA-Programm weitergeleitet.

Energie-Einsparcheck

In 60 Sekunden zur ersten Einschätzung.

Fünf Eckdaten reichen für eine grobe PV-Eignung und unsere Vermittlung an einen BAFA-gelisteten Energieberater in Ihrer Region.

z. B. 65.000

Gas, Öl, Fernwärme – in kWh umgerechnet.

3–280 Zeichen – kurz, aber konkret.

Wenn Sie gleich die BAFA-Vorqualifizierung (Modul 1) starten möchten, hinterlassen Sie uns gerne Ihre E-Mail — wir übernehmen Stammdaten automatisch.

DSGVO-konform – wir geben nur das weiter, was für ein erstes Beratungsgespräch nötig ist.

FAQ

Compliance, Audits und Förderung – kurz erklärt.

Sie haben eine Frage, die hier nicht steht? Schreiben Sie uns – wir antworten in der Regel innerhalb eines Werktages.

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Energieberater in Ihrer Region

Den passenden Energieberater für Unternehmen in Ihrem Bundesland finden.

Durchsuchen Sie die regionale Übersicht qualifizierter Energieberater für Modul 1(Energieaudit nach DIN EN 16247) und Modul 2(Nichtwohngebäude nach DIN V 18599) – filterbar nach Bundesland. Alle Einträge verlinken direkt auf die offizielle Energieeffizienz-Expertenliste.

  • Modul 1

    Energieaudit nach DIN EN 16247-1

    50 % BAFA-Zuschuss, max. 3.000 €

  • Modul 2

    Energieberatung Nichtwohngebäude

    50 % BAFA-Zuschuss, max. 4.000 €

  • Regionale Suche

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    Alle 16 Bundesländer abgedeckt

  • Offiziell

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    Quelle: energie-effizienz-expertenliste.de

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Schreiben Sie uns kurz Ihre Eckdaten – Verbrauch, Standort, Vorhaben – und wir melden uns innerhalb weniger Werktage mit einer ersten Einschätzung zu Pflichten, Förderfähigkeit und passenden qualifizierten Energieberatern.

Impressum

Anbieter

Enerklave wird betrieben über die Polsia-Plattform. Für Anfragen, Kooperationen und Pressekontakt schreiben Sie uns direkt.

enerklave@polsia.app

Datenschutz

Umgang mit Ihren Daten

Wir erheben nur die Eckdaten, die für eine tragfähige Vorqualifizierung nötig sind. Eine Weitergabe erfolgt ausschließlich an für das passende BAFA-Programm qualifizierte Energieberater und regionale Partner Ihrer Branche. Keine Werbung, kein Verkauf, kein Tracking über die Plattform hinaus.

Die Website bietet eine erste Orientierung, aber keine Rechtsberatung oder Förderzusage. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Gesetze, Förderrichtlinien und Behördenentscheidungen.