BAFA-Verfahrensbegleitung

BAFA-Antrag vorbereiten: von der Förderprüfung bis zum Verwendungsnachweis

Eine förderfähige Energieberatung besteht aus zwei eng verbundenen Teilen: der fachlich hochwertigen Beratung und dem formal korrekten Förderverfahren. Fehler in der Reihenfolge, unvollständige Unterlagen oder ein vorzeitig geschlossener Vertrag können dazu führen, dass ein grundsätzlich geeignetes Vorhaben nicht gefördert wird.

Wir begleiten Sie deshalb entlang des gesamten Prozesses – von der ersten Förderprüfung über die Wahl des richtigen Moduls bis zum Abschlussbericht und Verwendungsnachweis.

BAFA-Verfahrensbegleitung

Unsere Unterstützung im BAFA-Verfahren

Ablauf in sechs Schritten

  1. 01

    Förderfähigkeit prüfen

    Zunächst klären wir, ob Antragsteller und Vorhaben grundsätzlich in das EBN-Programm passen. Dazu prüfen wir unter anderem Unternehmensdaten, Energiekosten, Gebäudeart, Nettogrundfläche, Beratungsziel und mögliche Ausschlussgründe.
  2. 02

    Richtiges Modul auswählen

    • · Modul 1 ist richtig, wenn der betriebliche Energieeinsatz einschließlich Anlagen und Prozesse untersucht werden soll.
    • · Modul 2 ist richtig, wenn ein Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 bilanziert und ein Sanierungs- oder förderfähiges Neubaukonzept erstellt werden soll.

    Die korrekte Zuordnung ist entscheidend, weil Inhalte, Berechnungsmethoden, Förderhöchstbeträge und erforderliche Qualifikationen voneinander abweichen.

  3. 03

    Unterlagen vorbereiten

    Je nach Modul werden beispielsweise benötigt:

    • · Unternehmens- und Kontaktdaten
    • · Angaben zur Unternehmensgröße und zu Beteiligungsverhältnissen
    • · Energieabrechnungen und Verbrauchsdaten
    • · Informationen zu Standorten, Anlagen und Betriebszeiten
    • · Grundrisse, Schnitte, Flächen und Baubeschreibungen
    • · Daten zu Gebäudehülle und Anlagentechnik
    • · Honorarangebot und Angaben zur beratenden Fachperson
    • · gegebenenfalls Vollmachten, Erklärungen und beihilferechtliche Unterlagen

    Wir stellen die benötigten Angaben frühzeitig zusammen und reduzieren Rückfragen im Verfahren.

  4. 04

    Antrag fristgerecht einreichen

    Der Förderantrag muss rechtzeitig vor dem förderschädlichen Vorhabenbeginn gestellt werden. Als Vorhabenbeginn kann insbesondere der rechtsgültige Abschluss eines der Beratung zuzurechnenden Vertrags gelten. Deshalb muss die Vertragsgestaltung mit dem Förderablauf abgestimmt sein.

    Auf Wunsch kann die Antragstellung im Rahmen einer zulässigen Vollmacht unterstützt werden. Antragsteller und Zuwendungsempfänger bleibt grundsätzlich der Beratungsempfänger.

  5. 05

    Beratung fachgerecht durchführen

    Nach Vorliegen der erforderlichen förderrechtlichen Grundlage beginnt die Datenerhebung und Analyse. Die Beratung wird nach dem für das gewählte Modul vorgesehenen Standard durchgeführt und dokumentiert.
  6. 06

    Verwendungsnachweis vorbereiten

    Nach Abschluss der Beratung werden die erforderlichen Unterlagen für den Verwendungsnachweis zusammengestellt. Dazu können Beratungsbericht, Rechnung, Zahlungsnachweis und Bestätigungen gehören. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung durch das BAFA an den Antragsteller.

Honorar & Zuschuss

Wer zahlt das Beratungshonorar?

Der Beratungsempfänger schließt den Vertrag mit dem Energieberatenden und bezahlt grundsätzlich das vollständige Honorar. Der bewilligte Zuschuss wird nach Abschluss, vollständiger Zahlung und erfolgreicher Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt. Unternehmen sollten die Zwischenfinanzierung deshalb von Anfang an einplanen.

Was wir nicht versprechen

Was wir nicht versprechen

Eine seriöse Förderbegleitung garantiert weder eine bestimmte Bearbeitungszeit noch die Bewilligung oder Auszahlung. Die Entscheidung trifft ausschließlich das BAFA auf Grundlage der geltenden Richtlinie, der verfügbaren Haushaltsmittel und der eingereichten Nachweise. Wir sorgen jedoch dafür, dass das Vorhaben strukturiert vorbereitet und der Prozess nachvollziehbar begleitet wird.

Ihr Ablauf mit Enerklave

Ihr Ablauf mit Enerklave

  1. 1kostenloser Förder- und Modulcheck
  2. 2Rückmeldung zu Eignung, Förderhöhe und erforderlichen Unterlagen
  3. 3Auswahl eines qualifizierten Energieberatenden
  4. 4Vorbereitung und Einreichung des Förderantrags
  5. 5Durchführung von Modul 1 oder Modul 2
  6. 6Besprechung des Abschlussberichts
  7. 7Unterstützung beim Verwendungsnachweis
  8. 8auf Wunsch Förderstrategie für die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen

Koordinierte Begleitung

Warum eine koordinierte Begleitung sinnvoll ist

Energieberatung, Förderantrag und spätere Investition sollten nicht isoliert voneinander behandelt werden. Eine früh abgestimmte Vorgehensweise hilft dabei, das passende Beratungsmodul zu wählen, förderkritische Fristen einzuhalten, technische Daten nur einmal strukturiert zu erfassen, Investitionen sinnvoll zu priorisieren, spätere BEG- oder EEW-Anträge vorzubereiten und interne Verantwortliche zu entlasten.

Unverbindlicher BAFA-Fördercheck

Starten Sie mit einem unverbindlichen BAFA-Fördercheck

Übermitteln Sie die wichtigsten Unternehmens-, Energie- oder Gebäudedaten im Energiecheck. Wir prüfen die grundsätzliche Eignung für Modul 1 oder Modul 2 und zeigen Ihnen den nächsten Schritt – verständlich, transparent und ohne Förderversprechen.

FAQ

Häufige Fragen

Sie haben eine Frage, die hier nicht steht? Schreiben Sie uns – wir antworten in der Regel innerhalb eines Werktages.

Transparenzhinweise

Autoren- und Prüfhinweise

Autorenrolle

Ralf Wendland ist verantwortlich für journalistisch-redaktionelle Inhalte gemäß § 18 Abs. 2 MStV.

Fachliche Einordnung

Die Inhalte geben redaktionelle Orientierung auf Basis der verlinkten amtlichen BAFA- und Gesetzesquellen. Enerklave ist keine amtliche Vermittlungsstelle. Nicht belegte Qualifikationen und externe Ansprechpartner: offen / nicht belegt.

Prüfstatus

Redaktionsstand: 4. September 2026. Maßgeblich bleiben die aktuellen offiziellen Informationen; die Inhalte ersetzen keine individuelle Einzelfallprüfung.

Vergütungstransparenz

Für den bestehenden Vorqualifizierungsfluss gilt: ohne Vergütungsanspruch und ohne Provision. Eine konkrete Vergütung für ein späteres Angebot ist offen / nicht belegt; diese Aussage wird nicht auf ein späteres Angebot übertragen.

Förderhinweis

Alle Angaben zu Förderprogrammen, Förderquoten und Höchstbeträgen entsprechen dem Redaktionsstand 10. August 2026. Maßgeblich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Richtlinien, Merkblätter und Entscheidungen der zuständigen Förderstelle. Eine Förderung ist regelmäßig vor Vorhabenbeginn zu beantragen und steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung sowie verfügbarer Haushaltsmittel. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die bereitgestellten Informationen ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder beihilferechtliche Beratung.